Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete

Mietgegenstand

Gegenstand der Miete sind jeweils die im Lieferschein / der Offerte aufgeführten Gegenstände inklusive Zubehör. Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel umgehend geltend zu machen, ansonsten gilt die Mietsache als einwandfrei.

Gebrauch der Mietsache

Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und instruiertes Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer in bewachter Umgebung zu halten.

Eigentum

Das Eigentum an der Mietsache samt Zubehör und Kleinmaterial verbleibt bei der Tentickle Schweiz AG. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

Mietdauer

Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Nutzungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

Annullierung

Bei Annullierung eines vereinbarten Mietverhältnisses schuldet der Mieter der Tentickle Schweiz AG einen Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäss folgenden Ansätzen:

Annullierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtmietbetrages Annullierung bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietbetrages Annullierung bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtmietbetrages Annullierung später als 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtmietbetrages

Personal / Verpflegung / Hotel

Die Verpflegung des anwesenden Personals geht zu Lasten des Auftraggebers, pro Produktionstag (max. 10 Stunden) und Mitarbeiter ist mindestens 1 warmes Essen sowie Mineralwasser und Kaffee nach Bedarf zur Verfügung zu stellen. Sind in der Offerte Helfer des Veranstalters vereinbart, wird dem Veranstalter ein Betrag von SFr. 400.- pro fehlendem Helfer in Rechnung gestellt. Darüberhinaus kann in diesem Fall für die Einhaltung von Zeitplänen keine Haftung seitens der Tentickle Schweiz AG übernommen werden. Im Falle von notwendigen Übernachtungen muss der Veranstalter für alle Tentickle Schweiz AG Mitarbeiter jeweils ein Einzelzimmer in einem in der Nähe gelegenen Hotel zur Verfügung stellen. Die Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Konzessionen, Bewilligungen etc.

Der Mieter ist für die Einholung von sämtlichen notwendigen Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechten und ähnlichem besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzungen des Mieters konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Mieter gegenüber Tentickle Schweiz AG vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurde. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet Tentickle Schweiz AG in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Tentickle Schweiz AG entsteht.

Reparatur und Unterhalt

Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Mieter nur von Tentickle Schweiz AG oder einer von dieser bestimmten Drittperson durchführen lassen.

Rückgabe der Mietsache

Die Mietsache ist zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet bei verspäteter Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätzen ohne Nachweis eines Schadens durch Tentickle Schweiz AG. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten.

Defekt retournierte Mietobjekte

Der Mieter haftet für beschädigtes Material. Sämtliche retournierten Gegenstände werden durch Tentickle Schweiz AG geprüft. Wird ein Defekt festgestellt, behält sich Tentickle Schweiz AG vor, innert 3 Tagen auf den Mieter Regress zu nehmen.

Veränderung der Mietsache

Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Insbesondere ist es ihm untersagt, von Tentickle Schweiz AG an der Mietsache angebrachte Werbe- oder Firmenbeschriftungen abzudecken, zu verändern oder zu entfernen.

Untervermietung und Abtretung

Dem Mieter ist es – sofern nicht anders vereinbart – untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache weiter zu vermieten.

Preise und Konditionen

Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Kostenzusammenstellung/ Auftragsbestätigung. 50% des Mietpreises muss 10 Arbeitstage vor Mietbeginn auf dem Konto von Tentickle Schweiz AG verbucht worden sein. Die restlichen 50% sind bei Lieferung der Waren in Bar zu bezahlen oder müssen bis zum Lieferungsdatum auf dem Konto von Tentickle Schweiz AG verbucht sein.

Versicherung / Sicherheit

Es ist Sache des Mieters, die Gegenstände samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

Abspann Seile, Erdanker, Stangen oder sonstige Teile, die der Veranstalter oder ein Sicherheitsbeauftragter als Gefahrenzone erachtet, muss durch diesen signalisiert oder geschützt oder abgesperrt werden. Dies erfolgt nach Absprache mit der Firma Tentickle Schweiz AG. Die Kosten dafür gehen zu lasten des Betreibers/ Veranstalters. Jegliche Haftung aus entstehenden Personen oder Sachschäden, von nicht signalisierten, geschützten oder abgesperrten Teilen, wird abgelehnt.

Diebstahl / Transportschäden

Bei Diebstahl oder Verlust ist der Mieter immer verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandsaufnahme zu veranlassen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht gemäss OR. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.

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